News 2017

Bauantrag von 3 weiteren Windenergieanlagen im Windpark Treppendorf

Den Antrag inkl. der Flurkarte kann man hier downloaden.


Der 2. Entwurf des Regionalplans Mittelthüringen ist ab sofort online unter www.regionalplanung.thueringen.de einsehbar. Stellungnahmen können, wie unten beschrieben, im genannten Zeitraum eingereicht werden.


Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen 

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ im Rahmen der Änderung des Regionalplans Mittelthüringen

Am 5. September 2017 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen beschlossen, den 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ einschließlich seiner Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBI. I S. 2986), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), nach den Maßgaben von § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 450) freizugeben. Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ umfasst folgende Unterlagen:

Textteil inklusive Begründung, Karten der Vorranggebiete Windenergie im Maßstab 1:50.000,

Kriterienkatalog als Anlage 1 zur Begründung, Karten der harten und weichen Tabuzonen (Siedlung und Mensch, Natur- und Landschaftsschutz, Wald, Verkehr und technische Infrastruktur, Sonstige Schutzgebiete/Belange, Windhöffigkeit/Windpotenzial)
als Anlagen 2.1 bis 2.6 zur Begründung, Gesamtkarte der harten und weichen Tabuzonen
als Anlage 2.7 zur Begründung, Gebietskulisse der Prüfflächen und Vorranggebiete Windenergie
als Anlage 3 zur  Begründung, Prüfbögen für die einzelnen Prüfflächen
als Anlage 4 zur  Begründung, Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung.

Zusätzlich werden folgende zweckdienliche Unterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 ROG und § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürLPLG ausgelegt:

Abwägungstabellen, aus denen die einzelnen, mit einer Begründung versehenen Abwägungsentscheidungen über die zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ eingegangenen Stellungnahmen hervorgehen, eine unverbindliche Darstellung der Vorranggebiete Windenergie in der Raumnutzungskarte im Maßstab 1:100.000, eine von den vier Regionalen Planungsgemeinschaften beauftragte Windpotenzialstudie, eine vom Plangeber beauftragte Studie zur Verträglichkeit potenzieller Vorranggebiete Windenergie in der Umgebung einzelner SPA/Vogelschutzgebiete, ein Protokoll zu Standortbesichtigungen, Karten zu Einzelthemen (Biotopverbund, geplante Schutzgebiete, sonstige schutzwürdige Räume), eine Zuarbeit der Oberen Naturschutzbehörde zur Prüfung der möglichen Erheblichkeit von festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebiete in Mittelthüringen (Zuarbeit zur Erheblichkeitseinschätzung gemäß § 7 Abs. 6   ROG), Zuarbeiten der Vogelschutzwarte: Zuarbeit zur Prüfung der möglichen Erheblichkeit von festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die Natura eine Zuarbeit des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie: Liste der Kulturdenkmale mit erhöhter Raumwirkung. Gemäß § 10 Abs. 1 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürLPlG ist der 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie weiterer zweckdienlicher Unterlagen bei den zur Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen. Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 13 Abs. 3 ThürLPlG die Landkreise Ilm-Kreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die Städte Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau und Sömmerda. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht.

Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ liegt mit den zweckdienlichen Unterlagen vom 9. Oktober 2017 bis einschließlich 11. Dezember 2017 im Landratsamt des Kreises Weimarer Land Bauteil A, 3. Etage, Zimmer 303, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda

Montag            9.00 Uhr – 12.00  Uhr
Dienstag          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag      9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen direkt bei der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar abgegeben bzw. als E-Mail unter der Adresse regionalplanung-mitte@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden. Allgemeine Informationen sowie der 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ und die zweckdienlichen Unterlagen sind auch im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar. Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ unberücksichtigt bleiben können.

Weimar, 05.09.2017

Henning, Präsident

Quelle: Amtsblatt des Kreis Weimarer Land, Ausgabe 06/17


22. Goethewanderung von Weimar nach Großkochberg

Die Bürgerinitiative Lebenswertes Hochplateau demonstrierte zum 3. Mal während des Goethewandertags gegen den ungebremsten Ausbau der Windenergie. Viele Wanderer informierten sich über die Auswirkungen der Windräder auf Mensch und Natur. In Thüringen gibt es erste Vorbescheide, um Wald für Windräder zu abzuholzen. Die Windradbetreiber zahlen an die Verpächter der Flächen bis zu 70000 Euro pro Windrad, wohingegen die Lasten die gesamte Bevölkerung der Region zu tragen hat. Die Abstände zu den angrenzenden Wohngebäuden sind zum Teil dann so gering, dass Schall und Schattenschlag der Windenergieanlagen in die Häuser dringt. Diese negativen Aspekte der Stromerzeugung durch Windenergie beschäftigten einige Wanderer, die die Präsenz der Bürgerinitiative zu Gesprächen zum Thema nutzten. Erschreckend fanden die Goethewanderer die Vorstellung, in Zukunft durch einen Windpark zu wandern, der mit den geplanten Vorranggebieten W11 und W32 einen groben Einschnitt in die wunderschöne Natur rund um Neckeroda und den Luisenturm bedeutet.


Vogelstimmenwanderung durchs Goethetal von Thangelstedt

Zu einer ornithologischen Wanderung in das Goethetal von Thangelstedt lud am 22.04.2017 die „Bürgerinitiative Lebenswertes Hochplateau von Rittersdorf bis Milda“ ein. Im Goethetal sind zahlreiche Pflanzen- und Tierarten zu finden, die in vielen Teilen Thüringens nur noch selten anzutreffen sind. So konnten Mitte der Neunzigerjahre 22 gefährdete bzw. geschützte Pflanzen – und 60 Tierarten der Roten Listen Thüringens nachgewiesen werden. Wegen der abwechslungsreichen Landschaft sind hier viele Vogelarten anzutreffen, u.a. auch seltene Eulenarten, wie z.B. Uhu, Sperlingskauz, Raufußkauz.


Thüringens Energiewende eine Stromwende mit fatalen Folgen

Nach den Plänen der Landesregierung soll die einseitig fokussierte Windstromerzeugung bilanziell über 90 Prozent des Strombedarfs in Thüringen decken. Eine Grundlastsicherung wird dabei nicht erreicht. Die Landesregierung bekennt in der Stellungnahme des TMIL, dass eine Großspeicherung des erzeugten Windstroms in absehbarer Zeit nicht machbar ist. Gleichzeitig bestätigt die Bundesnetzagentur, dass der Netzausbau nicht mit dem erneuerbaren Energieausbau schritthalten kann. Um den Windstrom vom Norden nach Süddeutschland zu leiten werden nach den derzeitigen Plänen der Übertragungsnetzbetreiber drei Stromtrassen Thüringen durchqueren. Eine Aufnahme des in Thüringen produzierten Überschussstroms wegen der Verdreifachung der Flächenausweisungen ist nicht vorgesehen. Die einseitige Windstromerzeugung würde in Starkwindzeiten ein riesiges Überangebot liefern, aber in Zeiten der Flaute keinen Strom.

Durch den weiteren Ausbau der Windenergie werden in Thüringen Windräder immer häufiger still stehen, weil die Strommenge in Thüringen weder verbraucht noch gespeichert noch eine Ableitung vorgesehen ist.

Wegen der nicht planbaren Einspeisung von Windstrom können in absehbarer Zeit keine fossilen Kraftwerke ersetzt werden. Parallel zur Windkraft müssen alle Thüringer für ein zweites System bezahlen – ein Sicherungssystem mit fossilen Brennstoffen, um die Grundlastsicherung zu gewährleisten. Schon jetzt ist absehbar, dass durch den weiteren Windenergieausbau und dem Netzausbaus es zu einer weiteren drastischen Strompreiserhöhung in Thüringen kommen wird. Dies trifft vor allem die sozial schwachen Bürgerinnen und Bürger und gefährdet den Wirtschaftsstandort Thüringen.

Durch die Energiepolitik der Landesregierung in Thüringen wird der Strom für alle Thüringer Kunden zunehmend ausfallgefährdet und spürbar teurer.

In Thüringen kommt als fossiler Energieträger keine klimaschädliche Kohle, sondern nur Erdgas in Gaskraftwerken zur Stromerzeugung zum Einsatz. Gaskraftwerke sind grundlastfähig und können demzufolge durch Windkraftanlagen nicht ersetzt werden. Zur Strombedarfsdeckung muss in Thüringen knapp die Hälfte des Stroms importiert werden. Dieser Strom, welcher einen nahezu 50 prozentigen Erneuerbaren Energien Anteil mit einer hohen Windenergieeinspeisung aufweist, kommt aufgrund der Lastverteilung und der Einspeisung vorwiegend aus der Regelzone 50 Hertz. Auf Grund der zeitlich gleichmäßigen Verteilung der Windgeschwindigkeiten in Deutschland wird die Windstromproduktion in windschwachen Zeiten in Thüringen und in der gesamten Regelzone 50 Hertz nicht zur ständigen Strombedarfsdeckung in Thüringen ausreichen. Vor allem in den windschwachen Monaten April bis September wird bei einem weiteren Ausbau der Windkraft in Thüringen kein bedeutsamer Ersatz von Kohlestrom, produziert außerhalb Thüringens, erfolgen. In Konsequenz geht im Stromsektor ein Klimaschutzverbesserungseffekt tendenziell gegen Null. Gleichzeitig steigt relativ der Ressourcen- und Kapitaleinsatz. Mit der bürgerfernen und teuren Energiepolitik wird so kein Beitrag zum Klimaschutz erzielt.

Eine merkliche Treibhausgasreduzierung als wirksamer Beitrag zum Klimaschutz stellt sich mit dem fortgesetzten Windkraftausbau nicht ein.

Vielmehr werden wissentlich eine Naturzerstörung und eine „Verspargelung“ der Kulturlandschaft mit einer einhergehenden Gefährdung der Artenvielfalt und der heimischen Vogelwelt in einem großflächigen Feldversuch in Kauf genommen.

Die Schwierigkeiten und Probleme der aktuellen Energiepolitik in Thüringen wurden durch den Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft (THLEmV) in einem Faktenpapier mit Ergänzungen und Quellenangaben zusammengetragen.

Das vollständige Faktenpapier des THLEmV mit den Ergänzungen zur Thüringer Energiepolitik können Sie unter dem folgenden Link nachlesen:

Faktenpapier des THLEmV

Im Zusammenhang zur parallel laufenden Deutschen Energiewende hat Prof. Dr. Fritz Vahrenholt im Januar diesen Jahres einen bemerkenswerten Vortrag  mit dem Titel „Deutschlands Energiewende – ein sich anbahnendes Desaster“ vor dem britischen Unterhaus (House of Commons) gehalten, der die Abwegigkeit des deutschen und des thüringer Energieweges aufzeichnet. Seinen Vortrag in der deutschen Übersetzung (Prof. Vahrenholt) können Sie unter dem folgenden Link beim wattenrat nachlesen:

http://www.wattenrat.de/wp-content/uploads/2017/02/Deutschlands-Energiewende.pdf


Windradsimulation mit Feuerwerk

Am 27.01.2017 hat die Bürgerinitiative Lebenswertes Hochplateau von Rittersdorf bis Milda gemeinsam mit der Bürgerinitiative Kochberg-Hexengrund windradfrei mit Unterstützung der Feuerwerker von Skyoptix die Höhe möglicher Windräder simuliert. Mit dieser Aktion sollte verdeutlicht werden wie hoch bzw. wie weit man diese sehen kann. Es wurden an verschiedenen Standorten Fotos von dem Feuerwerk gemacht. Dieses Feuerwerk konnte man in mehr als 20 km Entfernung immer noch sehr gut sehen. Bilder von dieser Aktion können Sie sich hier ansehen und die dazugehörigen Pressemeldungen hier.