News 2016

Am 4. November 2016 hat der THLEmV entsprechend des Beschlusses der 4. Sitzung der Bürgerinitiativen vom 05.10.2016 in Tautenhain eine Demonstration von
08:30 – 10:00 Uhr vor dem Landratsamt in Eisenberg im Schloß

angemeldet.
Wir wollen den Mitgliedern der Ostthüringer Planungsversammlung und des Planungsbeirates eindringlich unsere Position zur gegenwärtigen  Situation hier in Ostthüringen vermitteln.

Infos unter www.thlemv.de


 Demonstration des „Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft e.V.“ am 29.09.2016 um 15 Uhr vor dem Landtag in Erfurt

Mit dem Aktionstag will der ThLEmV gemeinsam mit allen Bürgerinitiativen und Betroffenen in Thüringen ein öffentliches Zeichen gegen  “ausufernde Windkraft” setzen. Die Thüringer Landesregierung und die Abgeordneten werden bei der DEMO aufgefordert, zum erstellten Problem- und Fragenkatalog schlüssig Stellung zu nehmen und die berechtigten Sorgen der Menschen auf dem Land endlich zu respektieren.


Wir wollen nun einmal DANKE sagen

Nachdem am 9. Mai  die Stellungnahme an die Regionale Planungsgemeinschaft fertig- und zusammengestellt werden konnte, sind wir ja alle froh und stolz zugleich, dass uns so ein stattliches Werk gelungen ist. Grund genug, sich nun auch bei denjenigen zu bedanken, die uns dabei unterstützt haben. Dazu gehören insbesondere auch Herr Dr. Ingo Uschmann, Vorstand des Vereins Thüringer Ornithologen e. V. und Herr Stefan Stern, Landschaftsplaner aus Lindau.

Wir haben 2494 Unterschriften für die Planungsgemeinschaft Mittelthüringen und 2823 Unterschriften für die Planungsgemeinschaft Ostthüringen gesammelt.


Unterschriftensammlung gegen die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie

Die Regionalen Planungsgemeinschaften Mittel- und Ostthüringen haben in ihren Entwürfen zu den Sachlichen Teilplänen „Windenergie“ zur Änderung derRegionalpläne u. a. die Vorranggebiete

W-11 – Neckeroda (Mittelthüringen)
W-31 – Remda-Teichel / Treppendorf (Ostthüringen)
W-32 – Großkochberg (Ostthüringen) 

für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen.Die Bürgerinitiative Lebenswertes Hochplateau – von Rittersdorf bis Milda wird eine Stellungnahme zu den ausgelegten Entwürfen mit folgenden Themenschwerpunkten abgeben:

  • Erhaltung der biologischen Vielfalt / Naturschutz / Schutzgebiete
  • Lärmschutz / Gesundheitsschutz / Abstand zur Wohnbebauung
  • Denkmalschutz / Landschaftsbild / Tourismus
  • Landwirtschaft

Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift den Erhalt unserer einmaligen Heimat

Die Unterschriftenlisten bitten wir nur in guter Qualität auszudrucken und nicht von einer Vorlage zu kopieren, da die unterzeichneten Original-Listen für die Abgabe bei den Planungsgemeinschaften kopiert und beglaubigt werden sollen. (Kopie der Kopie der Kopie geht insoweit gar nicht 😉 .)
Die Blattnummerierung wird erst nach nach Abschluss der Sammlung an zentraler Stelle vorgenommen. – Bitte also keinesfalls individuell duchnummerieren! Für weitere Fragen bzw. zur Absprache der Zusendung der Unterschriftenliste (bis 10. Juli 2016) können Sie uns gern unter
bi@lebenswertes-hochplateau.de kontaktieren.


Fledermausabschaltung – Teilerfolg für den Windpark Treppendorf

Der Betrieb der beiden zuletzt gebauten Windenergieanlagen ist vom 01.04. bis 31.08. in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie vom 01.09. bis 31.10. in der Zeit von 3 Stunden vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei einer Windgeschwindigkeit von < 6 m/s durch das Umweltamt untersagt worden.


Am 04.03.2016 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen den Beschluss zur Freigabe des Entwurfes des Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie zur vorgezogenen Anhörung / öffentlichen Auslegung im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Ostthüringen gemäß § 10 Abs. 1 ROG in Verbindung mit § 3 ThürLPIG gefasst.


Am 14.01.2016 erfolgte der Beschluss zur Freigabe des Entwurfes des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ für die Beteiligung gemäß § 3 ROG i.V.m. § 3 ThürLPlG.
Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ erfolgt vom 07.03.2016 bis einschließlich 10.05.2016. Dazu steht der Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ an dieser Stelle zum Download zur Verfügung.
Anregungen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Anregungen direkt gegenüber der
Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4, 99423 Weimar
vorgebracht bzw. als E-Mail unter der Adresse regionalplanung-mitte@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Sachlichen Teilplan „Windenergie“ unberücksichtigt bleiben können.

Auslegungsorte des sachlichen Teilplanes

Quelle: www.thueringen.de