Fledermausabschaltung

Fledermausabschaltung im Windpark Treppendorf

Gemäß des Genehmigungsbescheides hatte ein Gondelmonitoring über einen Zeitraum von zwei Jahren zu erfolgen, um eine mögliche Anpassung der Abschaltzeiten vornehmen zu können. Dieses Gondelmonitoring erfolgte in den Kalenderjahren 2015 und 2016. Die Auswertung dieses Monitorings erfolgte in jeweiligen Gutachten, welche dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt vorliegen. In Auswertung der beiden Gutachten konnte nachgewiesen werden, dass die Fledermausaktivitäten in der unmittelbaren Umgebung der Windkraftanlagen in einem kleinerem Zeitfenster auftreten als in der ursprünglichen Prognose angenommen wurde. Daher wurde folgender Abschaltalgorithmus festgelegt und durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt bestätigt:

April: > 9°C; Sonnenuntergang bis 3 h vor Sonnenaufgang
Mai: > 11°C; Sonnenuntergang bis 0,5 h vor Sonnenaufgang
Juni: > 13°C; Sonnenuntergang bis 0,5 h vor Sonnenaufgang
Juli: > 13°C; Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
August: > 13°C; Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
September: > 12°C; Dämmerungsintervall bis Sonnenaufgang
Oktober: > 6°C; Dämmerungsintervall bis fünf Stunden vor Sonnenaufgang

Die pauschale Cut-in Windgeschwindigkeit liegt für die beiden WKA bei 5,9 m/s. Bei geringeren Windgeschwindigkeiten müssen die WKA in den genannten Nachtzeiträumen, in niederschlagsfreien Nächten und oberhalb der angegebenen Temperaturen abgeschaltet werden.
Die Abschaltzeiten betreffen nur die beiden zuletzt gebauten WKA. Bei Erteilung der Genehmigung der ersten beiden WKA lagen noch keine rechtlichen Grundlagen für eine zu fordernde Abschaltzeit bei WKA vor.
Die Abschaltzeiten sind an die Gültigkeit der Genehmigung gebunden. Bei nachgewiesenen Änderungen bzgl. des Fledermausvorkommens können weitere verwaltungsrechtliche Vorgaben durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt gemacht werden.
Der Nachweis der Abschaltzeiten wird durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt verlangt und kontrolliert.

Quelle: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt